Truppmann Teil 1
Natürlich kann man schon von Beginn an, an den wöchentlichen Ausbildungsdiensten teilnehmen. So richtig los geht es aber erst mit dem Lehrgang “Truppmann Teil 1”. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet einen Feuerwehrangehörigen zu Ausbildungszwecken freizustellen und den Lohnt normal weiter auszuzahlen. Die Lohnfortzahlung wird den Arbeitgebern von der Stadt Dresden erstattet. Lehrgang beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Rechtsgrundlagen
- Brandbekämpfung
- Brennen und Löschen
- Löschwasserversorgung
- Grundtaktiken
- Unfallverhütung
- Technische Hilfeleistung
- Gerätekunde
- Persönliche Ausrüstung
- Löschgeräte, Schläuche, Armaturen
- Rettungsgeräte
- Fahrzeugkunde
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Zugegeben, das ist verdammt viel Stoff. Idealerweise hat man aber vorher in den Ausbildungsdiensten schon das eine oder andere gehört.
Damit hat man dann die erste Hürde genommen und darf auch schon zu Einsätzen fahren. Allerdings dürfen dort nur Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs übernommen werden.
Wenn alles klappt kann es kurz danach schon mit dem Lehrgang “Sprechfunker” weiter gehen.
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